Kosten

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine Psychotherapie werden je nach Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer privaten Krankenkasse über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen und fordern Sie die notwendigen Antragsformulare für eine psychologische Psychotherapie an. Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und dem gesetzlich vorgegebenen Steigerungssatz.

Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von der Beihilfe erstattet. Bitte wenden Sie sich vor Beginn einer psychologischen Psychotherapie an Ihre zuständige Beihilfestelle und fordern Sie die notwendigen Antragsformulare für eine psychologische Psychotherapie an.

Selbstzahler/ Privatabrechnung

Sie haben auch die Möglichkeit die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. Formalitäten sind somit nicht nötig. Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und dem gesetzlich vorgegebenen Steigerungssatz, d. h. es fallen 100,55 Euro (GOP Ziffer 861, 2,5-facher Satz) pro Therapiestunde an.

Selbstzahler haben den Vorteil, dass keine Informationen an Dritte (z.B. Versicherungen) weitergegeben werden, wie dies bei der Abrechnung mit privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen und der Beihilfe der Fall ist.

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